Die Regionaleinnehmer unterstehen dem Provinzgouverneur oder dem beauftragten Bezirkskommissar, der ihnen verschiedene Einnahmen zuweist (Gemeinden/ÖSHZ)/Polizeizonen).
In Lüttich stellt die Bezirkskommissarin Kandidaten für die Stellen der Regionaleinnehmer vor, die dann vom Gouverneur ernannt werden. Diese Einnehmer werden den Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren zugewiesen, deren Einwohnerzahl zu gering ist, um ihnen die Einstellung eines kommunalen Finanzdirektors zu ermöglichen. Es obliegt dem Gouverneur, den Ort ihrer Einsetzung und ihren Zuständigkeitsbereich festzulegen, ihnen gegenüber die Disziplinargewalt auszuüben und die Kontrolle der von ihnen verwalteten Kassen zu organisieren.
Die Aufgaben der Regionaleinnehmer sind durch den Kodex der Lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, die grundlegenden Rechtsvorschriften der ÖSHZ sowie durch andere Vorschriften, wie die allgemeine Gemeindebuchführungsordnung festgelegt.