Der Gouverneur ist beauftragt, darauf zu achten, dass in folgenden Instanzen die Gesetze beachtet und das Allgemeinwohl gewahrt wird: 6 Hilfeleistungszonen, 20 Polizeizonen, 75 ÖSHZ (Öffentliche Sozialhilfezentren) und 470 Kirchenfabriken. Diese Aufsichtsfunktion besteht in der administrativen Kontrolle der Rechtmäßigkeit der vorgenommenen Handlungen.