Der Gouverneur leistet Präventionsaufgaben in verschiedenen Bereichen.
Die Aufträge des Gouverneurs im Bereich Verbrechensverhütung beruhen auf dem Königlichen Erlass vom 6. August 1985 über die Einrichtung eines Hohen Rates und der Provinzialen Ausschüsse für Verbrechensverhütung.
Der Gouverneur lässt seine Präventionsprojekte vom Provinzialen Ausschuss für Verbrechensverhütung validieren und berichtet in diesem Ausschuss über die laufenden Entwicklungen.
Projekte im Bereich Verbrechensverhütung sind abhängig von den Prioritäten der Partner und von aktuellen Entwicklungen.
Neben einmaligen Projekten engagiert sich der Gouverneur kontinuierlich in den Bereichen Verkehrssicherheit und Wohnungseinbrüche, aber auch im Provinzialausschuss für Arbeitsförderung.