Friedhöfe und Krematorien
Die Anlage, Erweiterung und Umnutzung/Stillegung eines traditionellen oder eines Urnenfriedhofs unterliegt einem Genehmigungsverfahren durch den Provinzgouverneur.
Gleiches gilt für die Errichtung oder Erweiterung eines Krematoriums.
Der Gouverneur trifft seine Entscheidung auf Grundlage:
- der Stellungnahme des ÖDW Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie, einschließlich der Stellungnahme der Abteilung Raumordnung und Städtebau (der beauftragte Beamte der Direktion für Städtebau und Architektur)
- der Stellungnahme des ÖDW Inneres und soziale Maßnahmen, einschließlich der Stellungnahme der Zelle für die Verwaltung von Bestattungsstätten
- der gleich lautenden Stellungnahme des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (Abteilung Genehmigungen und Erlaubnisse).
Im Falle der Umnutzung/Stillegung von Friedhöfen, wird auch die Stellungnahme der Direktion der Umweltgesundheit der AVIQ eingeholt.