DER GOUVERNEUR

Andere Aufträge

Der Gouverneur übt auch andere spezifische Befugnisse aus, wie z. B. die Benennung der Regionaleinnehmer, den Besitz von Sprengstoffen, die Zulassung von Privatfeldhütern, Abweichungen vom Architektenmonopol, die Validierung der Wahlen und bis vor kurzem die Niederlassung von Apotheken.