DER GOUVERNEUR

Apotheken

Bis vor kurzem hatte der Gouverneur auf der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 25. September 1974 über die Eröffnung, die Verlegung und die Fusion von der Öffentlichkeit zugänglichen Apotheken Befugnisse in diesem Bereich. In Anwendung dieses Erlasses musste bei jedem Antrag auf Eröffnung, Verlegung oder Fusion von Apotheken die Stellungnahme des Gouverneurs eingeholt werden, was nun nicht mehr der Fall ist.