ÖFFENTLICHE ORDNUNG

Öffentliche Veranstaltungen

Der Gouverneur übt seine Befugnisse in Bezug auf die öffentliche Ordnung unter anderem bei den in der Provinz veranstalteten Großveranstaltungen, Rallyes und Radtourenfahrten aus.

In manchen Fällen ist der Gouverneur subsidiäre Behörde (Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, Art. 165), in anderen Fällen ist er eine Behörde, die von den Veranstaltungen direkt betroffen ist, weil sie überörtlicher Natur sind, weil sie ein Gebiet in seiner Zuständigkeit berühren oder weil eine spezielle Verwaltungspolizeigesetzgebung ihm eine bestimmte Funktion zuweist.

So arbeitet der Gouverneur an der Notfallplanung und muss gegebenenfalls eine Notsituation verwalten (Königlicher Erlass vom 22. Mai 2019 über die Noteinsatzplanung und die Bewältigung von Notsituationen auf kommunaler und provinzialer Ebene und über die Rolle der Bürgermeister und Provinzgouverneure bei Ereignissen und Krisensituationen, die eine Koordination oder eine Bewältigung auf nationaler Ebene erfordern), wie er auch vorbereitende Maßnahmen zur Verwaltung und Koordination von überörtlichen Ereignissen trifft (Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, Art. 103). Er ist auch eine der zuständigen Behörden für Ereignisse auf Autobahnen (Rundschreiben vom 18. Juli 2002 über die Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden).

Daneben wird der Gouverneur systematisch einbezogen:

- in den Genehmigungs- und Koordinierungsprozess von Autorallyes, die mehrere Gemeinden betreffen

- in den Genehmigungs- und Koordinierungsprozess von bestimmten Radtourenfahrten, die mehrere Gemeinden betreffen (Besonderheit in der Provinz Lüttich).

Großveranstaltungen

City parade

Die Koordination der Sicherheit bei der Organisation von Großveranstaltungen (Ereignisse, die das Gebiet mehrerer Gemeinden betreffen) ist ein Vorrecht des Gouverneurs.

Da der Gouverneur für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet seiner Provinz zuständig ist, muss er von jeder überörtlichen Veranstaltung, die die öffentliche Ordnung gefährden könnte, unterrichtet werden.

In diesem Fall organisiert der Gouverneur eine Koordinationssitzung und achtet auf die Erstellung eines Sicherheits- und Kommunikationsplans.

Ziel dieser Koordinationssitzungen ist es, den betreffenden Parteien zu ermöglichen:

  • die Maßnahmen, die jeder in seinem Zuständigkeitsbereich getroffen hat oder treffen wird, miteinander zu besprechen
  • die ordnungsgemäße Koordinierung dieser Maßnahmen zu überprüfen
  • ein vollständiges Bild der Lage zu erhalten

Rallyes

Rallye

Sobald eine Autorallye mehrere Gemeinden betrifft, erscheint der Gouverneur als überörtliche Behörde mehrmals im Zyklus der Durchführung der Rallye – einem Zyklus, bei dem der Veranstalter spezifischen Genehmigungen unterworfen wird.

In Bezug auf die obligatorische Haftpflichtversicherung (Gesetz vom 21. November 1989 über die Haftpflichtversicherung in Bezug auf Kraftfahrzeuge, Artikel 8) muss der Gouverneur der Provinz, in der die Veranstaltung stattfindet, feststellen (Königlicher Erlass vom 26. April 1995 zur Bestimmung der in Artikel 8 des Gesetzes vom 21. November 1989 über die Haftpflichtversicherung in Bezug auf Kraftfahrzeuge genannten Behörde), dass der Veranstalter einen Vertrag mit der erforderlichen Deckung abgeschlossen hat.

Im Hinblick auf die Sicherheit übernimmt er die überörtliche Koordination, da es ihm obliegt, auf die Kohärenz und Kompatibilität der in den verschiedenen Gemeinden getroffenen Sicherheitsvorkehrungen zu achten und ausdrücklich festzustellen, dass auf der gesamten Strecke ein gleiches Sicherheitsniveau erreicht wird (Königlicher Erlass vom 28. März 2003 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 28. November 1997 zur Regelung der Veranstaltung von ganz oder teilweise auf öffentlichen Straßen ausgetragenen Automobilsportwettbewerben oder -wettkämpfen - Das Rundschreiben OOP25 vom 1. April 2006 präzisiert und erläutert die in den beiden Erlassen enthaltenen Bestimmungen).

Der Gouverneur berücksichtigt in seinen Verwaltungsprozessen auch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 3. März 2016 zur Abänderung des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, um den Schutz der Präventivzonen für die Wasserentnahme im Rahmen von Motorsportaktivitäten zu gewährleisten.

Für Veranstalter hat der FÖD Inneres eine Broschüre zum föderalen Bezugsrahmen und seiner Anwendung herausgegeben. Sie steht hier zur Verfügung: Vorschriften für Automobilsportwettbewerbe in Belgien. Sie enthält die föderalen Rechtsvorschriften und wird Ihnen sehr nützlich sein. Vergessen Sie jedoch nicht die Gesetzgebung der Wallonischen Region und achten Sie auf den vorgeschriebenen Rahmen bezüglich der Präventivzonen für die Wasserentnahme.

Radtourenfahrten

Der Gouverneur der Provinz Lüttich sieht genaue Bestimmungen für Radtourenfahrten auf seinem Gebiet vor. Diese Radtourenfahrten werden als touristische Radwanderungen verstanden, bei denen das Reglement des Veranstalters keinen Wettbewerb vorsieht.

Wenn Sie Veranstalter sind und eine Radwanderung planen:

- die über das Gebiet von mindestens zwei Gemeinden in der Provinz Lüttich verläuft,

- mindestens 500 Teilnehmer versammelt,

dann ist beim Gouverneur ein Antrag auf Durchfahrtsgenehmigung zu stellen, der einem festgelegten Protokoll folgen muss.

Der erste Schritt dabei ist die Einreichung des Streckenverlaufs der Radtourenfahrt spätestens am 15. Oktober des Jahres, das dem Datum der Veranstaltung vorhergeht, und zwar mittels eines Lastenhefts, das dem Polizeierlass als Anlage beigefügt ist. Um Ihnen bei der chronologischen Abfolge der zu befolgenden Schritte zu helfen, ist dem Erlass auch eine Zeitleiste mit den erforderlichen Etappen des Genehmigungsprozesses gemäß dem durch den Erlass vorgeschriebenen Rahmen beigefügt.

Die nützlichen Dokumente können Sie hier einsehen/herunterladen:

Polizeierlass des Gouverneurs vom 1. September 2020

Lastenheft

Zeitleiste

Hinweis: Das Lastenheft stellt eine Verpflichtung des Veranstalters dar, auf die Bedingungen, die für den optimalen Verlauf der Radtourenfahrt unter Beachtung der öffentlichen Ordnung auf der Strecke erforderlich sind, zu achten. Die Nichtbeachtung der Bestimmungen des Lastenhefts kann die Verweigerung der Genehmigung der Durchfahrt der Radtourenfahrt durch das Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden oder durch das gesamte Gebiet der Provinz Lüttich nach sich ziehen.

Kalender der Radtourenfahrten 2024

Es ist jedoch nicht möglich, die epidemiologische Situation und den Referenzrahmen zum Zeitpunkt der im Kalender des Gouverneurs eingetragenen Radtouren vorauszusehen. Aus diesem Grund läuft der Zyklus der Anträge auf Durchfahrtsgenehmigung weiter, wobei die Radtourenfahrten zu gegebener Zeit aus gesundheitspolitischen Gründen möglicherweise nicht genehmigt werden.

Im Fall einer genehmigten Veranstaltung mit Fahrrädern in einem Wettbewerbsumfeld mit mehreren Teilnehmern, Zeitnahme und/oder Wertung auf der gesamten Strecke oder einem Streckenabschnitt wird der Königliche Erlass vom 28. Juni 2019 zur Regelung der Radrennen und der Offroad-Rennen angewendet.