Der Gouverneur übt seine Befugnisse in Sachen öffentliche Ordnung unter anderem bei den in der Provinz veranstalteten Großveranstaltungen, Rallyes und Radtourenfahrten aus.
Die Koordination der Sicherheit bei der Organisation von Großveranstaltungen (Veranstaltungen, die das Gebiet mehrerer Gemeinden betreffen) ist ebenfalls ein Vorrecht des Gouverneurs.
Da der Gouverneur für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet seiner Provinz zuständig ist, muss er von jeder überörtlichen Veranstaltung, die die öffentliche Ordnung gefährden könnte, unterrichtet werden.
In diesem Fall organisiert der Gouverneur eine Koordinationssitzung und achtet auf die Erstellung eines Sicherheits- und Kommunikationsplans.
Ziel dieser Koordinationssitzungen ist es, den betreffenden Parteien zu ermöglichen:
Bei der Organisation von Automobilsportwettbewerben oder -wettkämpfen (beispielsweise die Rallye du Condroz, die Legend Boucles de Spa) werden dem Gouverneur eine Reihe von Sicherheitsaufträgen übertragen.
Weitere Informationen zu Automobilsportwettbewerben finden Sie in der Broschüre des FÖD Inneres "Regelung der Veranstaltung von Automobilsportwettbewerben oder -wettkämpfen in Belgien".
Durch Erlass des Provinzgouverneurs vom 3. sept 17 unterliegen der Genehmigung durch den Gouverneur Radtourenfahrten:
deren Strecke über das Gebiet mehrerer Gemeinden in der Provinz Lüttich verläuft
deren Teilnehmerzahl mindestens 500 beträgt
deren Reglement, das vom Veranstalter erstellt wurde, keinen Wettbewerb vorsieht.
Sie möchten eine Radtourenfahrt organisieren, die der Genehmigung durch den Gouverneur unterliegt:
1. Reichen Sie drei Monate vor dem Datum der Radtourenfahrt einen Antrag beim Provinzgouverneur ein.
Dieser Antrag muss Folgendes enthalten:
2. Der Veranstalter muss eine Zivilhaftpflichtversicherung für die gesamte Veranstaltung sowie eine Personenunfallversicherung für alle Teilnehmer abschließen.
Zur Erleichterung Ihrer Arbeit können Sie unten das Lastenheft für eine Radtourenfahrt herunterladen. Das Lastenheft ist eine Zusammenstellung der Maßnahmen, die aus Sicht des Veranstalters zu treffen sind, damit die Radtourenfahrt dem Gesetz entspricht.