REISEPÄSSE

Aufträge

Die Föderalen Dienste des Gouverneurs der Provinz LÜTTICH stellen im Auftrag des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten Reisedokumente aus wie zum Beispiel :

  • gewöhnliche belgische Reisepässe für im Ausland ansässige Belgier, deren letzter Wohnort in der Provinz LÜTTICH lag (und andere belgische besondere Reisepässe)
  • Reisescheine mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren für Nicht-Belgier, die in Belgien ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht genießen, nämlich:

    • von Belgien anerkannte Flüchtlinge
    • von Belgien anerkannte Staatenlose
    • Nicht-Belgier, die nicht als Flüchtlinge oder Staatenlose anerkannt wurden und für die es keine ausländische nationale Verwaltung oder internationale Organisation gibt, die als zuständig oder befähigt für die Ausstellung von Reisescheinen oder nationalen Reisepässen anerkannt ist
    • Nicht-Belgier unter subsidiärem Schutzstatus und verschiedene andere Kategorien
  • Rückreisevisa für Belgien, die nach Zustimmung des Ausländeramts für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die aus Belgien ausreisen und wieder einreisen müssen, ausgestellt werden.