AUFSICHT

Aufträge

Aufsicht über die Polizeizonen und Hilfeleistungszonen

Im Rahmen seiner föderalen Aufträge übt der Gouverneur eine administrative Kontrolle über die Gesetzmäßigkeit eines sehr großen Teils der Beschlüsse der Kollegien und Räte der zwanzig Polizeizonen und der sechs Hilfeleistungszonen der Provinz Lüttich aus.

Diese Kontrolle erstreckt sich auch auf einige spezifische Beschlüsse der Städte und Gemeinden.

Diese administrative Kontrolle wird als Aufsicht bezeichnet. Sie soll die Einhaltung bestimmter Gesetze gewährleisten und nicht über die Zweckmäßigkeit von Entscheidungen urteilen.

In diesem Rahmen geht es genauer gesagt um die Kontrolle der Beachtung zweier Gesetzen, eines für Polizeizonen und eines für Hilfeleistungszonen, aber auch von Gesetzen, Erlassen und Rundschreiben, die sich daraus ergeben.

Für die Polizeizonen ist dies das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes.

Für die Hilfeleistungszonen handelt es sich um das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit.

Diese Aufsicht bezieht sich auf die Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen (z.B. Ernennung von Personal) und Finanzentscheidungen (z.B. Rechnungen und Budgets). Es gibt drei Arten von Aufsicht: Aussetzung, Billigung und Zwang, je nach Fall.

Neben den Maßnahmen der gesetzlichen Aufsicht erhebt und meldet der Gouverneur auch monatlich Buchhaltungsdaten für den europäischen Gebrauch.

Er übt auch eine Rolle im Rahmen der Wahlen der Polizeiräte aus.