DER GOUVERNEUR

Privatfeldhüter

Privatfeldhüter ist der Begriff, der fortan für den Jagdaufseher und den Fischereiaufseher verwendet wird. Er gewährleistet den Schutz der Arten, die gejagt oder gefischt werden, sowie deren Umwelt (Wälder, Teiche, Wasserläufe usw.) in einem Gebiet, für das er vereidigt ist. Dazu sorgt er für die Anwendung der Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten.

Der Schutz des Naturraums, der Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere durch die Bekämpfung der Wilderei oder des unerlaubten Fangs bestimmter Fischarten usw., sind seine wichtigsten Aufgaben. Er macht Kontrollgänge und führt Sensibilisierungs- und Kontrollmaßnahmen bei den Nutzern, Jägern und Fischern durch. Er sorgt auch dafür, dass die Ruhe der Tierwelt gewährleistet ist, indem er Wanderer über den Naturschutz informiert. Im Falle einer Verschmutzung oder eines Vergehens schaltet er sofort die lokalen Behörden ein.

Der Privatfeldhüter ist mit der Überwachung von privatem und öffentlichem Eigentum betraut, wie z. B. die Provinzialdomäne Wégimont oder der Parc Forestia in La Reid.

Der Beruf unterliegt zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen und Königlichen Erlassen. Nach einer 80-stündigen Grundausbildung muss der Feldhüter alle fünf Jahre einen 15-stündigen Auffrischungskurs absolvieren. Er muss sich also während seiner gesamten Laufbahn weiterbilden.

Das liegt vor allem daran, dass der Feldhüter den Status eines Gerichtspolizeioffiziers hat. Er kann Protokolle erstellen. Während der gesamten Dauer seines Dienstes muss er eine ordnungsgemäße Uniform, eine Waffe sowie seine Legitimationskarte tragen.

Die Ausbildung erfolgt an der Polizeischule der Provinz. Der Feldhüter wird vor dem Friedensrichter seines Bezirks vereidigt, die Legitimationskarte wird ihm vom Gouverneur ausgehändigt. Die gesamte Verwaltung (Antrag auf Zulassung, Prüfung der Akte, Zulassung und Legitimationskarte) wird von den Dienststellen des Gouverneurs übernommen.

2017 wurde ein Auffrischungskurs für Privatfeldhüter abgehalten. Der Gouverneur überreichte am 2. Juni 2017 die betreffenden Leistungsnachweise. Mit diesem Zertifikat können die Privatfeldhüter die Erneuerung ihrer Legitimationskarte beantragen.

Geltende Gesetzgebung:

Artikel 63 des Feldgesetzbuchs

Königlicher Erlass vom 10. September 2017 zur Regelung des Statuts der Privatfeldhüter

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Die Aufseher für elektrische Anlagen werden von den Konzessionären der Elektrizitätsversorgung und den Erlaubnisinhabern von Straßen eingesetzt, um über ihre Anlagen zu wachen.

Die zugelassenen Wächter der elektrischen Anlagen ermitteln und stellen durch Protokolle Verstöße bei der Elektrizitätsversorgung fest, und zwar in dem gesamten Gebiet, für das sie beauftragt sind.

Geltende Gesetzgebung:

Gesetz vom 10. März 1925 über die Elektrizitätsversorgung – Zugelassene Feldhüter

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Formulare zum Herunterladen:

- Formular für den Antrag auf Zulassung als Privatfeldhüter

- Formular für den Antrag auf Zulassung als Aufseher für elektrische Anlagen