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Ich möchte eine Feuerwaffe besitzen. Was muss ich tun?
Der Besitz einer erlaubnispflichtigen Feuerwaffe oder der dazugehörigen Munition ist nur nach vorheriger Beantragung einer Erlaubnis gestattet. Diese Besitzerlaubnis wird vom für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Gouverneur erteilt. Die Besitzerlaubnis muss daher IMMER vor dem Besitz der Waffe beantragt werden.
Wenn der Antragsteller keinen Wohnsitz in Belgien hat: Die Besitzerlaubnis wird von der Staatssicherheit erteilt. Die Staatssicherheit übermittelt dem Gouverneur des früheren Wohnsitzes des Antragstellers in Belgien eine Kopie der erteilten Erlaubnisscheine.
Wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat: Die Erlaubnis kann nicht ohne die Zustimmung dieses Mitgliedsstaates erteilt werden. Wenn die Erlaubnis erteilt wird, wird der Mitgliedsstaat des Wohnsitzes des Antragstellers davon in Kenntnis gesetzt.
Für jeden Antrag auf Erteilung einer Besitzerlaubnis für eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe ist eine Gebühr zu entrichten.
Die Rechtsgrundlage für den Bereich Feuerwaffen ist das Waffengesetz vom 8. Juni 2006.
Wie reicht man einen Antrag auf Besitzerlaubnis für Feuerwaffen (Muster 4) ein?
Der Antrag auf Besitzerlaubnis für Feuerwaffen kann eingereicht werden:
entweder onlinemittels des elektronischen Formulars - Antrag auf Besitzerlaubnis für Feuerwaffen (Muster 4)
oder per E-Mail/Briefmittels des elektronischen Formulars - Antrag auf Besitzerlaubnis für Feuerwaffen (Muster 4) (PDF)
Der Antrag auf Erteilung einer Besitzerlaubnis für Feuerwaffen muss folgende Angaben enthalten:
- die Identität des Antragsteller: Name, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Adresse, Geburtsort und -datum,
- die Beschreibung der Waffe, die Gegenstand des Antrags ist: mindestens Art und Kaliber,
- die Adresse, an der die Waffe in Besitz gehalten wird,
- den rechtmäßigen Grund für den Antrag. Mindestens ein Grund pro Waffe ist unter den folgenden Optionen auszuwählen:
Wenn der Antragsteller eine JURISTISCHE PERSON ist
Der Abschnitt zur Identität des Antragstellers muss folgende Informationen enthalten: Firmenname oder Firmenbezeichnung, Gesellschaftssitz, Identität des Geschäftsführers, des Vorsitzenden oder des geschäftsführenden Verwalters
Wenn der geltend gemachte rechtmäßige Grund die BEWAHRUNG EINER WAFFE ALS ERBSTÜCK ist
Darunter fallen nur Waffen, deren Bedingungen in Artikel 11/1 und 11/2 Absätze 2 und 3 des Waffengesetzes vom 8. Juni 2006 aufgeführt sind.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden, um einen neuen Antrag auf Besitzerlaubnis für eine Feuerwaffe (Muster 4) einzureichen?
BEI DER EINREICHUNG DES ANTRAGS sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- das rechtmäßig ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Antragsformular
- eine Kopie der gültigen SportschützenlizenzODEReine ärztliche Bescheinigung
- jegliches Dokument, mit dem der im Antragsformular ausgewählte rechtmäßige Grund nachgewiesen werden kann
Die ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie muss von einem Arzt ausgestellt sein (z.B.: Hausarzt, behandelnder Arzt). Sie ist vergleichbar mit der Bescheinigung, die oft verlangt wird, um versichert werden zu können, wenn man Sport treibt.
- Mit ihr wird bestätigt, dass der Antragsteller fähig ist, mit einer Waffe umzugehen ohne sich oder andere zu gefährden.
- Bei Einreichung des Antrags darf das Datum der Bescheinigung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Die ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG istZWINGEND ERFORDERLICH, wenn im Antragsformular einer der folgenden rechtmäßigen Gründe ausgewählt wird:
- Jagd
- Sportschießen
- Tätigkeit, die mit besonderen Risiken verbunden ist oder die den Besitz einer Feuerwaffe erforderlich macht
- Selbstverteidigung
Die ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG ist NICHT ERFORDERLICH für:
- Inhaber einer gültigen Sportschützenlizenz
- Antragsteller, die folgenden rechtmäßigen Grund angeben: "Absicht, eine Sammlung anzulegen"ODER"Teilnahme an historischen, folkloristischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Aktivitäten"ODER"Bewahrung einer Waffe als Erbstück".
JE NACH DEM im Antragsformular angegebenen RECHTMÄSSIGEN GRUND sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Jagd und Aktivitäten zur Bewirtschaftung der Fauna
F nachzuweisen mittels eines gültigen Jagdscheins, der mit der Jagdvignette des laufenden Jahres versehen ist
- Sport- und Freizeitschießen
F nachzuweisen mittels einer Bescheinigung über die Frequentierung eines Schießstands
- Ausübung einer Tätigkeit, die mit besonderen Risiken verbunden ist oder die den Besitz einer Feuerwaffe erforderlich macht
F nachzuweisen mittels einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder, für Selbstständige, durch alle rechtlichen Mittel
- Selbstverteidigung von Personen, die ein objektives und erhebliches Risiko eingehen und die nachweisen, dass der Besitz einer Feuerwaffe dieses erhebliche Risiko beträchtlich verringert und dazu geeignet ist, sie zu schützen
F nachzuweisen mittels eines ausführlichen Polizeiberichts
- Teilnahme an historischen, folkloristischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Aktivitäten
F durch alle rechtlichen Mittel nachzuweisen
- Absicht, eine Sammlung anzulegen
F durch alle rechtlichen Mittel nachzuweisen: Mitgliedschaft in einem Sammlerverein, Besitz anderer Waffen, die zu dem bestimmten Themenbereich gehören und nicht zu anderen Zwecken benutzt werden, Erwerb einer bestehenden Sammlung
- Bewahrung von Waffen als Erbstücke wie in Artikel 11/1 und 11/2 Absätze 2 und 3 des Waffengesetzes vom 8. Juni 2006 aufgeführt.
F Dies impliziert den Besitz der betreffenden Waffen unter Ausschluss von Munition und kann nur Waffen betreffen, die legal in Besitz gehalten wurden.
Innerhalb welcher Frist kann ich mit einer Antwort rechnen, wenn ich einen Antrag auf Besitzerlaubnis für Feuerwaffen einreiche. Wann muss ich die Gebühr entrichten?
Innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags entscheidet der Gouverneur über den Antrag. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Unterlagen des Antragstellers vollständig sind.
Für jeden eingereichten Antrag ist eine Gebühr zu entrichten, die nicht rückzahlbar ist, unabhängig davon, wie über den Antrag entschieden wird.
Warum wird mein Antrag abgelehnt (Bedingungen für die Unzulässigkeit)?
Anträge auf Besitzerlaubnis für Feuerwaffen sind UNZULÄSSIG, wenn der Antragsteller:
- minderjährig ist
- als Täter oder Komplize wegen einer der in Artikel 5 § 4 Nr. 1 bis 4 des Waffengesetzes vom 8. Juni 2006 erwähnten Straftaten verurteilt wurde
- Gegenstand eines Beschlusses zur Anordnung einer Behandlung in einem Krankenhaus war, wie im Gesetz vom 26. Juni 1990 über den Schutz der Person des Geisteskranken vorgesehen
- in Anwendung des Gesetzes vom 9. April 1930 über den Schutz der Gesellschaft gegen Anormale, Gewohnheitsstraftäter und Täter bestimmter Sexualstraftaten interniert war
- keine ärztliche Bescheinigung vorlegt, die bestätigt, dass er fähig ist, mit einer Waffe umzugehen, ohne sich oder andere zu gefährden
- mit einer volljährigen Person zusammenwohnt, die dem Antrag widerspricht
- keinen rechtmäßigen Grund nachweisen kann wie in Artikel 11 § 3 Nr. 9 des Waffengesetzes vom 8. Juni 2006 vorgesehen: Wenn ein Grund geltend gemacht wird, der nicht belegt wird (zum Beispiel: Selbstverteidigung, ohne dass die Bedingungen dafür erfüllt sind)
- seinen Antrag im Sinne der Artikel 44, 45 und 48 des Waffengesetzes vom 8. Juni 2006 verspätet formuliert, da er zum Zeitpunkt der Antragstellung kein rechtmäßiges und zulässiges Interesse mehr nachweisen kann.
Wie lege ich die für die Erteilung einer Besitzerlaubnis für Feuerwaffen erforderliche theoretische Prüfung ab?
Die THEORETISCHE PRÜFUNG soll den Zugang zur praktischen Prüfung und anschließend den Erhalt einer Besitzerlaubnis für Feuerwaffen ermöglichen. Sie wird von der lokalen Polizei auf Ersuchen des Gouverneurs oder des Antragstellers selbst abgehalten.
In der theoretischen Prüfung wird überprüft, ob der Antragsteller die Vorschriften bezüglich des Besitzes, des Mitführens, des Transports und des Gebrauchs der Waffe, die Gegenstand seines Antrags auf Besitzerlaubnis ist, sowie bezüglich des Erwerbs von Munition für diese Waffe kennt.
Die THEORETISCHE PRÜFUNG ist NICHT ERFORDERLICH für:
- Antragsteller, die sie anlässlich der Beantragung einer früheren Erlaubnis bereits bestanden haben. Sie müssen sie jedoch erneut ablegen, wenn seit dem ersten Bestehen zwei Jahre vergangen sind.
- Inhaber eines gültigen Jagdscheins, sofern ihr Antrag eine in Artikel 12 Absatz 1 Nr. 1 des Waffengesetzes vom 8. Juni 2006 erwähnte Waffe betrifft (für die Jagd erlaubte Langwaffen)
- Inhaber einer gültigen Sportschützenlizenz, sofern ihr Antrag eine Waffe betrifft, die vom gleichen Typ ist wie eine Waffe, für die sie im Rahmen der Erlangung ihrer Lizenz bereits eine praktische Prüfung bestanden haben.
- Antragsteller für eine Besitzerlaubnis unter der Regelung des passiven Waffenbesitzes (Bewahrung von Waffen als Erbstücke).
Wie lege ich die für die Erteilung einer Besitzerlaubnis für Feuerwaffen erforderliche praktische Prüfung ab?
Die PRAKTISCHE PRÜFUNG soll den Erhalt einer Besitzerlaubnis für Feuerwaffen ermöglichen. Der Antragsteller legt die praktische Prüfung ab:
- entweder bei einem Polizeidienst oder einer zugelassenen Polizeischule seiner Wahl
- oder bei Verantwortlichen, die von den für Sport zuständigen Gemeinschaftsbehörden anerkannten Schießsportverbänden benannt wurden. Im Zweifelsfall kann die Liste der zugelassenen Prüfer bei den Schießsportverbänden angefordert werden.
Der Antragsteller, der die praktische Prüfung ablegt, tut dies mit einer Feuerwaffe des Typs der Waffe, die Gegenstand des Antrags ist. Die verschiedenen Typen sind: Revolver, Pistolen, Schulterfeuerwaffen und Schwarzpulverwaffen.
In der praktischen Prüfung wird die gefahrlose Durchführung folgender Tätigkeiten überprüft: laden, entladen, spannen, entspannen, schießen und die Waffe in ihre Hauptbestandteile zerlegen (gewöhnlich "feldmäßiges Zerlegen" genannt); die Waffe in einem Schießstand mit sich führen, handhaben und benutzen; die Zieleinrichtungen benutzen und Rückstoß und Schussrichtung beherrschen. Zur Ablegung dieser Prüfung darf der Antragsteller eine Waffe handhaben und damit schießen, ohne einen Erlaubnisschein zu besitzen.
Die PRAKTISCHE PRÜFUNG ist NICHT ERFORDERLICH für:
- Antragsteller, die nachweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate lang eine geregelte berufliche oder sportliche Tätigkeit ausgeübt haben, für die sie eine Feuerwaffe eines Typs besessen oder mit sich geführt haben, die sich mit der Waffe vergleichen lässt, für die sie den Antrag gestellt haben
- Antragsteller, die eine Besitzerlaubnis für Waffen unter Ausschluss von Munition beantragen (Bewahrung von Waffen als Erbstücke)
- Antragsteller, die eine Besitzerlaubnis für Nicht-Feuerwaffen beantragen, die aufgrund des Gesetzes vom 8. Juni 2006 erlaubnispflichtig sind
- Antragsteller, die ihren Wohnort im Ausland haben
- Inhaber eines gültigen Jagdscheins, sofern ihr Antrag eine in Artikel 12 Absatz 1 Nr. 1 des Waffengesetzes vom 8. Juni 2006 erwähnte Waffe betrifft (für die Jagd erlaubte Langwaffen)
- Inhaber einer gültigen Sportschützenlizenz, sofern ihr Antrag eine Waffe betrifft, die vom gleichen Typ ist wie eine Waffe, für die sie im Rahmen der Erlangung ihrer Lizenz bereits eine praktische Prüfung bestanden haben
Welche verschiedenen Arten von Besitzerlaubnisscheinen für Feuerwaffen gibt es?
Muster 2: Zulassung als Waffenhändler
Muster 3: Zulassung als Waffensammler
Muster 4: Besitzerlaubnis für Feuerwaffen mit oder ohne Munition
Muster 5: Waffenschein
Muster 9: Meldung der Überlassung / des Erwerbs einer Feuerwaffe (für Inhaber eines Jagdscheins oder einer Sportschützenlizenz)
Muster 13: Zulassung für einen Schießstand
Was ist ein Muster 4?
Das MUSTER 4 ist der Besitzerlaubnisschein für eine Feuerwaffe. Dieses Dokument umfasst einen Abschnitt A und einen Abschnitt B. Sie wird dem Antragsteller über seine Polizeizone ausgehändigt.
Das MUSTER 4 ist unterzeichnet und datiert. Es berechtigt den Inhaber, die Waffe binnen drei Monaten nach seiner Ausstellung zu erwerben oder einzuführen. Wenn der Erwerb oder die Einfuhr nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, ist der Besitzerlaubnisschein nicht mehr gültig. Er muss binnen acht Tagen an die Behörde, die ihn ausgestellt hat, zurückgesandt werden. Wenn der Inhaber diese Frist nicht einhält, muss er einen neuen Antrag stellen. Das bedeutet auch, dass er die Gebühr erneut entrichten muss.
Ich habe mein Muster 4 erhalten. Was muss ich jetzt tun?
Das MUSTER 4 ist der Besitzerlaubnisschein für eine Feuerwaffe. Er besteht aus zwei Teilen: A und B.
Wenn eine Polizeizone dem Antragsteller für eine in Belgien erworbene Waffe ein Muster 4 aushändigt, muss der Abschnitt A vom Überlassenden (die Person, die dem Antragsteller die Waffe überlässt) ergänzt und unterzeichnet sein.
Folgende Angaben sind im ABSCHNITT A zu ergänzen:
- Identität des Überlassenden: Name, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Adresse, Geburtsort und -datum
- Nummer der Zulassung des Zulassungsinhabers ODER Nummer, Ausstellungsort und -datum des Besitzerlaubnisscheins des Überlassenden
- Ort und Datum der Überlassung
- Merkmale der Waffe: Art, Marke, Modell, Typ, Kaliber und Seriennummer
Wenn der Überlassende eine JURISTISCHE PERSON ist
Der Abschnitt zur Identität des Antragstellers muss folgende Informationen enthalten: Firmenname oder Firmenbezeichnung, Gesellschaftssitz, Identität des Geschäftsführers, des Vorsitzenden oder des geschäftsführenden Verwalters
Innerhalb eines Monats nach der Überlassung der Waffe ist ABSCHNITT B des Musters 4 vom Überlassenden an die Behörde, die den Erlaubnisschein ausgestellt hat, zu übermitteln. Er muss datiert und unterzeichnet sein und die Angaben zur Identifizierung der Waffe, des Erwerbers oder des Importeurs enthalten.
Ich möchte eine Feuerwaffe nach Belgien einführen. Welche Formalitäten sind zu erledigen?
Wenn die Waffe aus einem Land INNERHALB der Europäischen Union kommt
Wird eine Waffe aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union eingeführt, muss der Erwerber oder der Importeur zusätzlich zu den Formalitäten, die für die Einfuhr von Waffen bei der Direktion für Waffenlizenzen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW) zu erfüllen sind, innerhalb von zwei Wochen bei der lokalen Polizei seines Wohnortes vorstellig werden, um die Abschnitte A und B seines Musters 4 ausfüllen zu lassen.
Wenn die Waffe aus einem Land AUSSERHALB der Europäischen Union kommt
Wird eine Waffe aus einem Land eingeführt, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist, muss zusätzlich zu den Formalitäten, die für die Einfuhr von Waffen bei der Direktion für Waffenlizenzen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW) zu erfüllen sind, Abschnitt A des Musters 4 von einem Zollbediensteten unterzeichnet und mit den folgenden Angaben ergänzt werden:
- Identifizierung des Zollamtes
- Datum der Einfuhr
- Merkmale der Waffe: Art, Marke, Modell, Typ, Kaliber und Seriennummer.
Innerhalb eines Monats nach der Einfuhr der Waffe ist ABSCHNITT B des Musters 4 vom Überlassenden oder vom Zollamt an die Behörde, die den Erlaubnisschein ausgestellt hat, zu übermitteln. Er muss datiert und unterzeichnet sein und die Angaben zur Identifizierung der Waffe, des Erwerbers oder des Importeurs enthalten.
Was ist ein Europäischer Feuerwaffenpass?
Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das zeitlich begrenzte Fahrten mit rechtmäßig in Besitz gehaltenen Feuerwaffen über die Grenzen Belgiens hinaus innerhalb der Europäischen Union ermöglicht.
Er dient auch dazu, die Polizei- und Verwaltungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten, in die eine Person reist, über die Rechtmäßigkeit seines Feuerwaffenbesitzes in Belgien zu informieren.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist hauptsächlich für Jäger und Sportschützen vorgesehen, die an einer Aktivität im Ausland teilnehmen. Er kann auch von einem zugelassenen oder nicht zugelassenen Sammler beantragt werden, der seine Waffen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausstellen möchte. Er ermöglicht somit zeitlich begrenzte Fahrten mit rechtmäßig in Besitz gehaltenen Feuerwaffen über die Grenzen Belgiens hinaus innerhalb der Europäischen Union.
Der europäische Feuerwaffenpass hat lediglich die Funktion, ausländischen Behörden zu bestätigen, dass der Inhaber die belgischen Vorschriften in Bezug auf den Besitz der in diesem Pass aufgeführten Waffen einhält.
Der durch die Richtlinie 91/477/EWG geschaffene Europäische Feuerwaffenpass wurde in Belgien durch den Königlichen Erlass vom 8. August 1994 über den europäischen Feuerwaffenpass eingeführt.
Wie erhält man einen Europäischen Feuerwaffenpass?
Der Europäische Feuerwaffenpass wird beim Gouverneur mithilfe der folgenden Formulare beantragt:
Wenn es sich um einen NEUEN Antrag handelt, über das Antragsformular – Europäischer Feuerwaffenpass
Wenn es sich um einen Antrag auf ÄNDERUNG oder ERNEUERUNG eines Europäischen Feuerwaffenpasses handelt, über das Antragsformular – Änderung/Erneuerung des Europäischen Feuerwaffenpasses
Wenn das Antragsformular unleserlich oder unvollständig ausgefüllt wird, ist es unzulässig und der Antrag wird nicht bearbeitet.
Die Beantragung eines Europäischen Feuerwaffenpasses ist kostenlos.
Anträge, die für eine juristische Person (Unternehmen, Verein) eingereicht werden, müssen auf den Namen eines zu diesem Zweck benannten Verantwortlichen lauten.
Welche Dokumente müssen für die Beantragung eines Europäischen Feuerwaffenpasses vorgelegt werden?
BEI DER EINREICHUNG DES ANTRAGS sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- das rechtmäßig ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Antragsformular
- Wenn der Antragsteller Inhaber eines JagdscheinsODEReiner Sportschützenlizenz ist: eine Kopie des jeweiligen Dokuments
- Wenn der Antragsteller die Eintragung erlaubnispflichtiger Feuerwaffen auf dem Europäischen Feuerwaffenpass wünscht: eine Kopie der Besitzerlaubnisscheine für diese Waffen oder der Unterlagen, die ihnen gleichgesetzt sind
- Wenn der Antragsteller die Eintragung frei verkäuflicher Waffen auf dem Europäischen Feuerwaffenpass wünscht: eine Kopie der auf seinen Namen ausgestellten Registrierungsbescheinigung
Der Antragsteller kann nur die Eintragung von Feuerwaffen auf dem Europäischen Feuerwaffenpass beantragen, die er auf eine Reise in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, nach Norwegen, Island oder in die Schweiz mitnehmen möchte.
Waffen, die einer dritten Person gehören, KÖNNEN NICHT in den Europäischen Feuerpass aufgenommen werden, da dieser den rechtmäßigen Besitz von Waffen durch den Inhaber selbst bescheinigt.
Wie schnell kann ich mit einer Antwort rechnen, wenn ich einen Antrag auf einen Europäischen Feuerwaffenpass einreiche?
Der Europäische Feuerwaffenpass muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags ausgestellt werden, sofern dieser vollständig ist.
Mein Europäischer Feuerwaffenpass ist verloren gegangen, gestohlen oder vernichtet worden. Was muss ich tun?
Diebstahl, Verlust oder Vernichtung eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind dem Gouverneur, der ihn ausgestellt hat, und der lokalen Polizei des Wohnorts des Inhabers zu melden.
Wenn ich mit meinen Waffen ins Ausland reise (vorübergehende Einfuhr), reicht dann der Europäische Feuerwaffenpass aus?
Je nach ihren Rechtsvorschriften legen die anderen EU-Mitgliedstaaten Beschränkungen für die vorübergehende Einfuhr von Waffen in ihr Hoheitsgebiet fest oder nicht. Die Einfuhr ist entweder verboten, genehmigungspflichtig oder frei, und es obliegt der betroffenen Privatperson, sich darüber zu informieren.
- Wenn die vorübergehende Einfuhr verboten ist: Der Waffenbesitzer darf mit seiner Waffe nicht in dieses Land reisen, auch nicht mit einem Europäischen Feuerwaffenpass.
- Wenn die vorübergehende Einfuhr genehmigungspflichtig ist: Der Waffenbesitzer muss den ausländischen Behörden vor seiner Reise seinen Europäischen Feuerwaffenpass vorlegen, damit dieser mit einem Visum versehen wird, das als vorübergehende Besitzerlaubnis gilt, es sei denn, das betreffende Land verlangt dies nicht.
- Wenn die vorübergehende Einfuhr frei ist: Der Waffenbesitzer kann mit seinen Waffen und dem Europäischen Feuerwaffenpass ohne weitere vorherige Formalitäten in das betreffende Land reisen.
In welche Länder kann ich mit einem Europäischen Feuerwaffenpass reisen?
Der Europäische Feuerwaffenpass ist nicht nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültig, sondern auch in den mit ihr verbundenen Ländern: Norwegen, Island und die Schweiz.
Welche Art von Reise kann ich mit einem Europäischen Feuerwaffenpass machen?
Es muss sich immer um zeitlich begrenzte Reisen handeln. Beispiel: Wenn ein Antragsteller acht Monate im Jahr in Frankreich verbringt, kann dies nicht als zeitlich begrenzte Reise angesehen werden.
Ich möchte im Ausland eine Waffe verkaufen ODER ich ziehe dauerhaft ins Ausland. Muss ich einen Europäischen Feuerwaffenpass beantragen?
Ein Antragsteller, der seine Waffe ins Ausland mitnimmt, um sie dort zu verkaufen, oder der ins Ausland umzieht, muss das übliche Verfahren für die AUSFÜHRUNG beachten.
Für den Verkauf oder die Mitnahme von Waffen ins Ausland müssen andere Formalitäten erfüllt werden als für den Europäischen Feuerwaffenpass.
Bezüglich des üblichen Ausfuhrverfahrens müssen Sie sich mit der Direktion für Waffenlizenzen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW) in Verbindung setzen.